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Hunde an-, ab- oder ummelden
Kurzbeschreibung
Die Haltung von Hunden ist gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Espelkamp anzumelden.
Zusätzlich ist die Haltung bestimmter Hunde nach den Regelungen des Landeshundegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) ebenfalls anzumelden. Gleiches gilt auch für eine Ummeldung (Umzug innerhalb der Stadt Espelkamp) oder für eine Abmeldung (z.B. Abgabe des Hundes).
Mit dem bereitgestellten Onlineformular können Sie sowohl die Meldung nach der Hundesteuersatzung als auch nach dem LHundG NRW erledigen.
Beschreibung
Die Hundesteuer wird von den Städten und Gemeinden erhoben. Mit ihr werden ordnungspolitische Ziele verfolgt: Die Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen. Der Steuersatz kann sich deshalb für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für Kampfhunde wesentlich erhöhen.
Die jeweiligen Steuersätze werden in der Hundesteuersatzung festgelegt, die Sie im Ortsrecht der Stadt Espelkamp finden.
- Hundesteuersatzung der Stadt Espelkamp
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Besteuert wird die Haltung von Hunden, steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehaltende Personen sind solche, die einen Hund zu nicht gewerblichen Zwecken in ihrem Haushalt aufgenommen haben. Aufgenommen ist ein Hund da, wo er untergebracht ist, betreut und versorgt wird - unabhängig davon, wer Eigentümer des Hundes ist. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Anzumelden ist ausnahmslos jeder Hund nach der Aufnahme oder wenn der Hund dem Halter durch Geburt einer im Haushalt lebenden Hündin zugewachsen ist. Abzumelden ist ein Hund, wenn er nicht mehr im Besitz des Hundehalters ist. Ist ein Hund eingeschläfert worden, ist eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen.
Bitte denken Sie daran, dass Ihr Hund versichert sein sollte. Er kann unter Umständen große Schäden verursachen, für die Sie als Hundehalter finanziell haften. Das gilt für kleine Hunde ebenso wie für größere.
Für die Abmeldung Ihres Hundes steht ein gesondertes Onlineformular bereit. Alternativ steht für die Hundeabmeldung ein Formular zum Download zur Verfügung.
Anmeldung:
- Anmeldung eines großen Hundes: 25,00 €
- Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes: 100,00 €
- Erlaubnis zur Haltung eines Hundes bestimmter Rassen: 100,00 €
Hundesteuer:
Anzahl/Bezeichnung der Hunde | Kosten/Jahr |
1 | 60,00 € |
2 | 75,00 € je Hund |
3 oder mehr | 90,00 € je Hund |
Gefährliche Hunde | 612,00 € je Hund |
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 562-256 - E-Mail:
abgaben@espelkamp.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05772 562-261